Fachtechnische Abnahmen der Leistungen und Feststellen der Mängel
Teilnahme bei behördlichen Abnahmen; Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen, Bestandsplänen usw. auf
Vollzähligkeit
Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel